Abriss von Haus berechtigt Kündigung der Mietwohnung
Das Landgericht Berlin (Az. 63 T 132/06) hat in seinem Urteil entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter kündigen darf, wenn geplant ist das Haus abzureißen.
Allerdings ist es Voraussetzung, dass der Vermieter es nicht selbst verschuldet hat, dass Wohnungen leerstehen, sondern die nicht vermieteten Wohnungen in dem Haus ein eher strukturelles Problem ist.
Dies trifft sicherlich in Ostdeutschland auf viele Plattenbauten in Gegenden zu, wo viele Menschen den Ort, aufgrund fehlender Perspektiven verlassen haben.
Das vor längerer Zeit beschlossene Stadtumbauprogramm sieht bis zum Jahr 2009 den Abriss von sehr vielen Wohnungen vor, weshalb es auch viele Klagen der Mieter gibt.
Ein Abriss von weitgehend leer stehenden Häusern liegt auch im öffentlichen Interesse, wie der BHG mit dem Urteil Az. VIII ZR 188/03 entschieden hat.
Für Mieter, die in solchen Häusern noch wohnen und vom Vermieter noch mehrere angemessene Ersatzwohnungen angeboten bekommen haben, müssen sich mit einer Kündigung schlussendlich abfinden.
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