Änderungen bei der Vererbung von Immobilien
Da bisher bei der Erbschaftssteuer Immobilien anders behandelt wurde wie Barvermögen und Kapitalvermögen in Bezug zur Erbschaftssteuer musste der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung abschaffen.
Dies bedeutet für Immobilien, dass zukünftig die Erbschaftssteuer aus dem Verkehrswert der Immobilie berechnet wird.
Natürlich gibt es noch die Freibeträge aber wenn ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Eigentumswohnungen vererbt werden, kann der Freibetrag ganz schnell überschritten und damit von der Erbschaftssteuer erfasst werden.
Die Immobilien zu Lebzeiten schon beispielsweise an die Kinder zu übergeben, könnte in einigen Fällen dazu führen dass der Fiskus viel weniger bekommt als wenn zu Lebzeiten nichts getan wird.
Die Erbschaftssteuer Reform wird auch für Ehepartner, Kinder und Enkel dann deutlich höhere Freibeträge bringen.
Dagegen kommen auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Bekannte deutlich höhere Belastungen beim erben, da die Freibeträge recht gering sind.
Beispielsweise gibt es bei der Vererbung zwischen Geschwister nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Die höheren Freibeträge für engste Familienangehörigen sollen für Ehegatten und Lebenspartner auf 500.000 Euro erhöht werden und bei Kindern auf 400.000 Euro.
Bei Enkeln sind die Freibeträge nur noch 200.000 Euro.
Bei der Unternehmensnachfolge sollen die Erben steuerlich begünstigt werden allerdings abhängig davon das Arbeitsplätze läner als 10 Jahre bestehen bleiben und der Betrieb mehr als 15 Jahre weitergeführt wird.
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