Altbauwohnung nach Sanierung…. bei Kauf Vorsicht
Haus & Grund (Eigentümerschutzgemeinschaft)rät beim Kauf einer sanierten Altbauwohnung zur Vorsicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 6. Oktober 2005, Az.: VII ZR 117/04)., dass eine entsprechende Klausel in Kaufverträgen wirksam ist, nach der ein Verkäufer seine verschuldens unabnhängige Haftung für Mängel der Altbausubstanz ausschließen kann.
Übersetzt bedeutet dies , dass ein Verkäufer nur haftet für Mängel, die er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, in allen anderen Fällen kann der Käufer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Weiter entschied der BGH, dass eine notarielle Belehrung über die Bedeutung der Klausel muss zu deren Wirksamkeit ebenfalls nicht erfolgen muss.
So kann der Verkäufer einer sanierten Wohnung ebenso seine Haftung begrenzen wie der Verkäufer einer unsanierten Wohnung.
Lesen Sie sich den Kaufvertrag genau durch und lassen Sie sich im Bedarfsfall Klauseln im Vertrag erklären.
- Ihre Meinung