Bauen und die verspätete Fertigstellung Vertragsstrafe

Eine Möglichkeit sich gegen eine verspätete Fertigstellung abzusichern, hat der Bauherr wenn er mit dem Bauunternehmer eine Vertragsstrafe vereinbart.

Bei so einer Vertragsstrafe handelt es sich um einen pauschalen Schadenersatz, den das Bauunternehmen zahlen muss, sollte er den Termin nicht einhalten. Einen Schaden muss der Bauherr dabei nicht nachweisen. Die Feststellung dass der Fertigstellungstermin nicht eingehalten wurde.

Bei der Vertragsstrafe sollte man dann eine festgesetzte Summe festlegen, die pro Tag eine vorher festgesetzte Summe enthält, die der Bauunternehmer an den Bauherren bezahlen muss.
Selbst wenn der tatsächliche Schaden höher ist , als dies was vertraglich festgelegt wurde, kann der Bauherr auch diesen Schaden geltend machen.

Etwa 0,3 Prozent der Auftragssumme als pauschaler Schadenersatz, die das Bauunternehmen an den Bauherr zu entrichten hat, ist in der Regel vorgesehen. Der Betrag ist begrenzt auf 5 Prozent der Auftragssumme.

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