Bauvertrag – wichtig für den Bauherr

Die Zinsen sind niedrig und der Traum vom Eigenheim soll bald Wirklichkeit werden.
Bauherren machen dazu Bauverträge und diese sind oft lückenhaft und bergen große Risiken für den Traum vom Eigenheim.
Der Verband privater Bauherren hat vor kurzem mal festgestellt, dass in 2/3 aller Bauverträge für schlüsselfertige Häuser wichtiges fehlt.
Dies waren Kalkulationen zum Wärmebedarf und statistische Berechnungen die alle sehr wichtige Bestandteile eines Bauvertrags sein sollten. Zudem fehlen in knapp 50 Prozent der Bauverträge Bauleistungen die für die Fertigstellung des Hauses notwendig sind.
Für dies kann der Bauherr dann später nachträglich zur Kasse gebeten werden. Außerdem hat in 2/3 der Bauverträge der Zahlungsplan nicht dem Baufortschritt entsprochen.
Wenn der Bauherr bei den Abschluss des Bauvertrags nicht richtig aufpasst kann ihm schnell die Freude am Eigenheim verdorben werden.
Wenn der Bauträger nicht vertragsgemäß liefert kann der Bauherr einen Teil der vorher vereinbarten Kosten für den Bau zurückbehalten. Sollte im Bauvertrag noch eine Klausel vorhanden sein, die dem Bauträger erlaubt auch gleichwertigen Ersatz zu liefern, muss sich der Bauherr dies nicht gefallen lassen, denn gerade diese Klausel ist vom BGH als unrechtmäßig erklärt worden. (Az. VII ZR 200/04)
Sollten noch nachträglich Vereinbarungen getroffen werden zwischen dem Bauträger und dem Bauherrn muss dies unbedingt schriftlich festgehalten werden, denn eine mündliche Vereinbarung nützt dem Bauherr in der Regel nichts.
Ebenso sollte der Bauherr beim Abnahmeprotokoll aufpassen, denn dort müssen Mängel und auch notwendige Nacharbeiten festgehalten werden, dass von beiden Seiten unterschriebene Abnahmeprotokoll hat ebenso Beweiskraft wie der Bauvertrag.

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