Denkmalschutz Sanierung Steuerförderung und die Länderförderung
Wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht oder auch in einem Sanierungsgebiet liegt, erhalten sie eine hohe Steuerförderung, sofern sie das Haus sanieren.
Bei einer Selbstnutzung des unter Denkmalschutz stehenden Hauses wird vom Finanzamt 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben anerkannt.
Bei Vermietung des unter Denkmalschutz stehenden Hauses kann man sogar die kompletten Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren absetzen.
Die meisten Bundesländer vergeben immer noch billige Kredite oder auch Zuschüsse für den Kauf oder Bau von einem Eigenheim. Allerdings gelten dabei die Einkommensgrenzen und meist werden diese Kredit oder Zuschüsse nur an Familien mit Kindern freigegeben.
Sind diese Mittel schon ausgeschöpft im entsprechendem Jahr, gehen die Antragsteller leer aus.
Günstige Baukredite gibt es auch für den Bau von Energiesparhäuser und Maßnahmen zur Modernisierung, Instandhaltung und Energiesparung werden auch gefördert.
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