Eigentümergemeinschaft und das Wohngeld

Bezahlt ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft das Wohngeld nicht ist es nicht möglich der Wohnung Wasser, Strom und Gas abzudrehen, sofern die Wohnung vermietet ist.

Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az. 8 U 208/05)

Die Eigentümergemeinschaft hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter für den Eigentümer einspringt und das Wohngeld bezahlt.

Um zu ihrem Geld zu kommen hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen und den säumigen Miteigentümer so zu zwingen zu bezahlen.

Sollte der Eigentümer allerdings selbst in der Wohnung wohnen, haben die Miteigentümer das Recht mit Hilfe des Amtsgerichtes sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen um die dortigen Versorgungsanlagen zu sperren.

Quelle: Finanztest Nr. 9 Ausgabe September 2006

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