Energieausweis ab Juli 2008 oder Januar 2009
Ab Mitte nächsten Jahres ist ein Energieausweis notwendig, wenn ein Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung vermieten will. Allerdings gilt der Termin Juli 2008 gilt für Gebäude bis zum Baujahr 1965, alle neueren Gebäude haben dafür zeit bis Januar 2009.
Ab Juli 2008 bzw. Januar 2009 muss jedem Interessenten für den Kauf oder das mieten einer Wohnung bzw. Haus der Energiepass vorgelegt werden aber nur dann wenn dieser verlangt wird.
Wird er verlangt muss er dann vom Eigentümer vorgelegt werden, wobei keine Verpflichtung besteht diesen Energieausweis in Kopie dem Mieter/Käufer mitzugeben.
Für alle Eigentümer, die nicht vermieten oder verkaufen ist kein Energieausweis notwendig.
Ebenso kein Energieausweis ist notwendig für Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche und Baudenkmäler.
Die Gründe für den Energieausweis ist einfach erklärt, denn der Mieter und Käufer soll damit informiert werden, wie viel Heizung und Warmwasser notwendig ist für die Wohnung bzw. das Haus.
Auch Eigentümer sollen dadurch einen Anreiz für die Sanierung bekommen, denn benötigt das Gebäude wenig Energie, lässt sich dieses auch besser vermieten oder verkaufen.
Allerdings ist dies keine Pflicht für den Eigentümer zur Sanierung und auch kein Mieter kann die Miete kürzen, nur weil die Energiekosten zu hoch sind.