Energieausweis Pflicht ab Juli 2008

Ab Juli 2008 wird der so bezeichnete Energieausweis für Eigentümer von Immobilien Pflicht, die bis Ende des Jahres 1965 fertiggestellt wurden. Für alle Immobilien die später gebaut wurden ist der Termin für den Energieausweis der 1. Januar 2009.

Er wird aber nur dann Pflicht, wenn der Immobilienbesitzer nach dem 1. Juli 2008 seine Immobilie neu vermietet oder verkaufen will.

Dem Mieter der bereits vor diesem Zeitpunkt einen Mietvertrag unterschrieben hat muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Wird die Immobilie neu vermietet oder verkauft darf der Energieausweis nicht älter als 10 Jahre sein und ist dem Mieter oder dem Kaufinteressenten spätestens dann vorzulegen, wenn ihn dieser sehen will.

Sollte der Immobilienbesitzer dem nicht nachkommen begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Dabei gibt es zwei Arten des Energieausweises:
1.) Bedarfsausweis:
Der Energiebedarf der Immobilie wird theoretisch berechnet, dabei werden die Heizungsart, die Energiedämmung und die Bauweise berücksichtigt.
2.) Verbrauchsausweis:
Dieser Ausweis gibt den tatsächlichen, um Witterungseinflüsse bereinigten, Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung auf Basis der vergangenen drei Jahre an.

Bei Neubauten gibt es keine Wahl, da muss der Energieausweis als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Bei älteren Gebäuden kann er wahlweise nach dem Energiebedarf oder Energieverbrauch erstellt werden.

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, wo der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, braucht man ab dem 01.10.2008 einen Bedarfsausweis.
Hierbei gibt es nur eine Ausnahme, wenn das Wohngebäude bei Fertigstellung oder durch eine spätere Änderung schon die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 erreicht hat, dann nämlich ist auch ein Verbrauchsausweismöglich.

  • Name und Email sind nötig. E-mail wird nicht veröffentlicht