Energiepass 2008 Verbrauchsausweis
Der Energiepass wird nun wohl endgültig Mitte 2008 für Immobilienbesitzer kommen, allerdings nicht für alle Gebäude und auch nicht mit einer einheitlichen Methode der Berechnung.
Eigentlich sollte der Energiepass, der nun eigentlich Energieausweis heißt, eine gute Sache sein, denn die Energiekosten werden immer höher und Mieter oder auch Käufer werden immer mehr auf den Energieverbrauch schauen.
Am 01.10.2007 tritt die neue Energiesparverordnung in Kraft und damit wird dann ab dem 01.07.2008 der Energieausweis für bestehende Gebäude schrittweise auch zur Pflicht.
Wie so oft in Deutschland ist das ganze mit dem Energiepass oder Energieausweis ein bürokratisches und für Immobilieneigentümer schwer verständliches Gesetz.
Pflicht zu dem Energieausweis gibt es für Wohngebäude Baujahr 1965 und ältere ab dem 01.07.2008, ab dem 01.01.2009 dann für alle Wohngebäude.
Ab dem 01.07.2009 ist der Energieausweis auch Pflicht für alle Nichtwohngebäude wenn diese verkauft oder vermietet werden.
Unterschieden wird wohl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Für die meisten wird wohl nur der Verbrauchsausweis in Frage kommen, dieser wird erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs und abhängig vom Verhalten des Bewohners. Dieser Verbrauchsaus ist noch recht einfach zu erstellen und kostet auch nicht zu viel. Gültigkeit des Energieausweises sind dann 10 Jahre.
Den Bedarfsausweis brauchen Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde ab dem 01.10.2008, außer wenn beim Bau oder auch durch eine spätere Modernisierung mindestens die Forderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllt wurden.
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