Gaspreis Erhöhung widersprechen

Inzwischen glaubt man grad, dass überall die preise anziehen, ob es bei den Lebensmitteln Butter und Milch ist, Benzin und nun auch noch das Bier, die Preise steigen und der Verbraucher muss immer tiefer in die Tasche greifen.
Besonders empfindlich hat es die Verbraucher von Gas betroffen, die teilweise im Jahr mehrere hundert Euro drauf zahlen müssen.
Allerdings kann sich der Verbraucher gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen des Gaslieferanten wehren.
Gibt es große Preiserhöhungen ist es empfehlenswert der Erhöhung zu widersprechen.
Bei den Verbraucherzentralen gibt es dazu Musterbriefe oder man informiert sich auf der Webseite bei dem Bund der Energieverbraucher.
Vor einiger Zeit hatte ein pensionierter Richter gegen eine Gaspreiserhöhung geklagt ( Az. VIII ZR 236/06), da die Erhöhung im Jahr immerhin 800 Euro waren.
Allerdings konnte da der Gaslieferant nachweisen dass er nur die Bezugskosten weiter gegeben hat und so entschied das Gericht, dass die Erhöhung angemessen ist.
Die Überprüfung des gesamten Preises für das Gas lehnte der Bundesgerichtshof ab.

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