Geplante Einbeziehung von Mieteinnahmen von Immobilien für die gesetzliche Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2006 wurde die degressive Abschreibung für Mietobjekte abgeschafft, weiter wurde zum 1. Januar 2007 die Einführung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen angekündigt.
Und nun soll bei der Krankenversicherungsreform die Mieteinnahmen für Immobilien zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.
Dies wäre dann schon die 3. Entscheidung gegen die Immobilie, die eigentlich nach Aussagen der großen Koalition gefördert werden sollte und nicht diskriminiert.
Die Krankenversicherungsreform mit der geplanten Einbeziehung von Mieteinnahmen und Zinsen bei der gesetzlichen Krankenversicherung trifft vor allem die kleinen Vermieter.
Johannes-Peter Henningsen Präsident des Immobilienverbands Deutschland warnt davor diesen Schritt zu gehen. Denn gerade die Menschen die eine Eigentumswohnung oder ein Haus geerbt haben sind davon betroffen.
Die gut verdienenden die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen sind davon nicht betroffen.
Sollte bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung die Mieteinkünfte und Zinsen mit einbezogen werden, ist dies außerdem ein erheblich größer Verwaltungsaufwand für Krankenkassen und Finanzämter.
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