Handwerker Rechnung absetzen Mieter Vermieter
Für Immobilienbesitzer und auch Mieter war es bisher immer recht unklar welche und vor allen Dingen in welcher Höhe Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt abgerechnet werden können.
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium dazu Stellung genommen (Az. IV C 4 – S 2296-b/07/003). Bis zu 3.000 Euro für Lohn und Fahrkosten für Handwerker können geltend gemacht werden und der Steuervorteil dafür kann bis zu 600 Euro betragen.
Ausgaben im Haushalt des Steuerzahlers für Arbeiten werden dabei anerkannt, auch eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung zählt dazu.
Neben den Kosten für Renovierungsarbeiten zählen auch Ausgaben für Wartung und Reparatur von Gegenständen im Haushalt dazu. Dazu zählen eigentlich alle Gegenstände die auch in der Hausratversicherung versichert werden können.
Als Nachweis für die Kosten ist eine Bescheinigung des Vermieters ausreichend, wobei allerdings erkennbar sein muss, welche Kosten für Arbeit und Anfahrt des Handwerkers angefallen sind, die Kosten also Ausgaben für das Material muss getrennt davon vermerkt sein.
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