Hauseigentümer Gebäudeversicherung Frost

Wer Hauseigentümer ist hat gewisse Pflichten gegenüber der Gebäudeversicherung, gerade im Winter wenn die Temperaturen unter 0 sind, da kann schnell ein Frostschaden an der Heizung entstehen, wenn diese ausfällt.

In einem Fall der vor dem Bundesgerichtshof Az. IV ZR 233/06 verhandelt wurde, verurteilte das Gericht die Gebäudeversicherung der Frostschaden zu ersetzen. Die Versicherung weigerte sich zuvor den Schaden zu ersetzen, weil der Eigentümer mehr als 11 Tage die Heizung nicht überprüft hatte obwohl es bis zu 14 Grad Minus hatte zu der Zeit.

Der Schaden wurde von einem Familienangehörigen entdeckt, der mit der regelmäßigen Kontrolle des Hauses betraut war und der vor 11 Tagen das letztemal die Heizungsanlage überprüfte. Nach der Gebäudeversicherung hätte der Familienangehörige die Heizung in dem unbewohnten Haus, während der Frostperiode, zweimal pro Woche überprüfen müssen.

Ein solcher Kontrollzyklus verstoße gegen die in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene “genügend häufige Kontrolle”. Vielmehr hätte der Versicherte die Heizung in dem unbewohnten Haus während der Frostperiode zweimal pro Woche überprüfen (lassen) müssen, so die Argumentation des Versicherers.

Wie oft und wie regelmäßig eine Heizung überprüft werden muss, ist vom Einzelfall abhängig, wie alt die Anlage ist und auch welche Bauart.

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