Kälte – Vermieter muss für Heizung sorgen
Die große Kälte in Deutschland sorgt an manchen Orten dafür dass auch Heizungen ausfallen und bei Minus 10 oder Minus 20 Grad keine Heizung in der Wohnung zu haben kann übel sein.
Aber wenn Heizungen durch die Minus Temperaturen an ihre Grenzen stoßen muss trotzdem der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnräume ausreichend beheizt werden.
Wird die Wohnung nicht ausreichend beheizt hat der Mieter unter Umständen das Recht an der Miete was abzuziehen.
Ein Vermieter hat die Pflicht während der Heizperiode, die in der Regel von Oktober bis Ende April geht, dass die Räume auf 20 bis 22 Grad beheizt werden können. Allerdings müssen die Räume nicht Tag und Nacht ausreichend beheizt werden, sondern nur von 7 bis 23 Uhr.
In der Nacht ist es ausreichend wenn die Temperatur im Zimmer auf 18 Grad erwärmt werden kann.
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