Kapitalanlage Immobilien zukünftig mit weniger Steuervorteil ab 2006
Die Immobilie als Kapitalanlage wird ab 2006 an Attraktivität verlieren.
Die AFA ( Absetzung für Abnutzung) war bisher für viele Käufer einer Immobilie der Anreiz zu kaufen, um die Steuerschuld zu verringern.
Durch die AFA wollte der Staat das Angebot für den Wohnraum vergrößern.
Die Politik ist nun der Meinung das genügend Wohnraum vorhanden ist.
Bisher gab es eine degressive und eine lineare Abschreibung:
Lineare Abschreibung:
Hier werden die Anschaffungskosten eines Wohngebäudes auf die angenommene Nutzungsdauer von 50 Jahren gleichmäßig verteilt.
Degressive Abschreibung:
Bisher konnten neue Mietwohnungen und -häuser in den ersten zehn Jahren mit je 4% abgeschrieben werden. , in den folgenden acht Jahren 2,5 Prozent und in den restlichen 32 Jahren 1,25 Prozent.
Für Neubauten ist künftig nur noch die lineare Abschreibung von 2% möglich, damit werden die Steuerpflichtigen in den ersten Jahren der Investition mehr belastet.
Betroffen sind Neubauten, bei denen der Bauantrag ab dem 1.1.2006 gestellt wird bzw. ab diesem Zeitpunkt ein Kaufvertrag geschlossen wird.
3 Kommentare
- Ihre Meinung
Sie schreiben, dass bei Neubauten künftig nur noch eine lineare AFA von 2% zugelassen wird. Wie verhält es sich insofern mit gebrauchten Immobilien (hier: Altbauwohnung) und den hierfür erforderlichen Renovierungskosten?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
Slizyk
Slizyk20.04.06 18:32 | # |
Sie schreiben, dass degr.Abschr. per
1.1.06 abgeschafft.Wie ist es mit dieser
Abschreibung im Erwerbs-Fertigst.Jahr?
Bisher wurde diese voll f.d.ganze Jahr wirksam,auh wenn erst im Nov.fertig??
Gilt dies noch f.2005??
Danke im voraus.
Jaechel07.09.06 23:41 | # |
Die bisherige Regelung zur degressiven Abschreibung bei Mietwohngebäuden kann unter Umständen im bisherigen Umfang noch in Anspruch genommen werden. Bei Herstellung des Gebäudes, wenn der Bauantrag vor dem 1. Januar 2006 gestellt worden ist oder bei Anschaffung der Notarvertrag rechtswirksam vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen worden ist. In beiden Fällen also Anschaffung und Herstellung des Gebäudes ist nach der bisherigen Rechtslage ein späterer tatsächlicher Fertigstellungszeitpunkt des Gebäudes unbeachtlich.
Die degressive Abschreibung für alle neuen Mietwohngebäude, die auf Grund eines nach dem 31. Dezember 2005 gestellten Bauantrages hergestellt oder auf Grund eines nach diesem Datum abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages erworben werden, entfällt.
Diese Mietwohngebäude können dann nur noch linear mit jährlich 2 % der Anschaffungskosten (ohne Anschaffungskosten für Grund und Boden) abgeschrieben werden.
ulrich08.09.06 09:35 | # |