Kündigung an Mieter bei Eigenbedarf

Ein Vermieter kann einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung braucht.

Allerdings muss der Vermieter auch den Mieter informieren, wenn der Grund für den Eigenbedarf noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, sich inzwischen erledigt hat.

Dann könnte der Mieter in der Wohnung bleiben. Fällt der Grund für den Eigenbedarf erst nach der Frist weg, bleibt die Kündigung wirksam.

So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az VIII ZR 339/04).

In diesem Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter gekündigt, weil seine Schwiegermutter in die Wohnung ziehen wollte.

Nachdem die Kündungsfrist schon rum war und der Vermieter bereits erfolgreich den Mieter auf Räumung der Wohnung verklagt hatte, verstarb die Schwiegermutter.

Der Mieter wohnte zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung und musste obwohl der Eigenbedarf nicht mehr vorhanden war, aus der Wohnung ausziehen.

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