Kündigung wegen Eigenbedarf

Ein Urteil des Bundesgerichtshof AZ. VIII ZR 126/07 stärkt die Rechte der Mieter und gibt Ihnen ein Vorkaufsrecht sowie längeren Schutz vor einer Kündigung der Mietwohnung wegen Eigenbedarf.

Werden Reihenhaussiedlungen aufgeteilt damit sie verkauft werden können haben Mieter nach dem Urteil des BGH ein Vorkaufsrecht und dazu noch ein Schutz vor Kündigung wegen Eigenbedarf.

Der konkrete Fall vor Gericht war eine Berliner Siedlung, die vor 3 Jahren komplett verkauft wurde. Ein Mieter klagte dabei auf das Vorkaufsrecht und eben den Kündigungsschutz.

In den ersten beiden Instanzen vor dem Amtsgericht und Landgericht blieb die Klage des Mieters noch erfolglos aber der BGH revidierte diese Urteile. Die beiden ersten Instanzen haben sich darauf berufen dass ein Vorkaufsrecht nur für Eigentumswohnungen gelte nicht aber für eine Reihenhaussiedlung.

Die Richter des BGH begründeten ihre Entscheidung mit dem Argument dass die Interessenlage in beiden Fällen im wesentlichen gleich wäre.

Wird das Objekt verkauft hat der neue Besitzer dann auch die Möglichkeit Eigenbedarf anzumelden, deshalb hat auch der Mieter eventuell ein Interesse die Immobilie selber zu kaufen. So hat der Mieter nun ein Vorkaufsrecht und zudem kann auch der neue Eigentümer bis zu 3 Jahre nicht kündigen wegen Eigenbedarf.

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