Kündigung wegen Eigenbedarf – Urteil BGH
Für Mieter ist das Urteil des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 159/09) sicherlich ungünstig aber Vermieter haben mit diesem Urteil mehr Möglichkeiten dem Mieter zu kündigen wegen Eigenbedarf.
Änderung bei Eigenbedarf Kündigung
Bisher war eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur dann möglich wenn der Eigentümer selber oder seine Geschwister, Kinder oder Eltern in die Wohnung ziehen wollten. Durch das oben genannte Urteil des Bundesgerichtshof ist eine Eigenbedarf Kündigung nun auch möglich, wenn der Vermieter einen Neffen oder eine Nichte in die Wohnung einziehen lassen will.
Schadensersatz bei Kündigung ohne ausreichenden Grund
Vermieter die ihrem Mieter kündigen sollten trotzdem vorsichtig sein, denn wenn der Mieter ohne ausreichenden Grund gekündigt wird, muss der Vermieter Schadensersatz bezahlen.
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