Kündigung Wohnung wegen Eigenbedarf
Wenn man in seine vermietete Wohnung einziehen will muss dem Mieter gekündigt werden. Wenn der Vermieter aufgrund von Eigenbedarf dem Mieter kündigt, ist dies ein oft genannter Grund und auch so in Ordnung.
Natürlich müssen auch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Man sollte sich aber die Kündigung wegen Eigenbedarf auch nicht zu einfach vorstellen, denn bei dieser Art der Kündigung dazu, dass man diese Kündigung ausführlich und gründlich begründen sollte.
In dieser Begründung muss das berechtigte Interesse des Vermieters aufgezeigt werden, dies muss darstellen dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages nicht mehr zugemutet werden kann, weil seine berechtigten Interessen in die Wohnung zu ziehen über dem Interesse des Mieters an einer Weiterführung des Mietvertrages liegen.
Der Vermieter kann arbeitslos werden oder aber durch die Nutzung der eigenen Wohnung können die monatlichen Kosten gesenkt werden. Ein sehr wichtiger Grund für den Vermieter ist zum Beispiel bei einer anstehenden Arbeitslosigkeit, dass eine selbstbewohnte Eigentumswohnung nicht gepfändet werden kann.
Der Vermieter sollte aber aufpassen, dass er den Eigenbedarf nicht nur vortäuscht, denn geht der Mieter zu einem Anwalt und die Vortäuschung von Eigenbedarf kommt ans Tageslicht, dann könnte es richtig teuer werden für den Vermieter.
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