Leerstehende Immobilien weniger Grundsteuer
Besitzer einer vermieteten Eigentumswohnung haben hin und wieder einen Mieterwechsel und es kann auch vorkommen, dass die Wohnung eine Zeit lang leersteht.
Dadurch hat der Eigentümer keine oder geringere Mieteinnahmen.
Ist dieser Umstand gegeben haben Eigentümer Anspruch auf den Erlass eines Teils der Grundsteuer, nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ( Az. GmS-OGB 1.07).
Bisher mussten Eigentümer die volle Grundsteuer bezahlen auch wenn die Wohnung unvermietbar war, nun ist es möglich, dass sie bis zu 80 Prozent der Grundsteuer zurückerhalten.
Um einen Teil der Grundsteuer zurück zu erhalten, sollte dies bei der Gemeinde beantragt werden, bis Ende März des Folgejahres.
Unter Umständen muss nachgewiesen werden, dass sich der Eigentümer um eine Vermietung bemüht hat, wie zum Beispiel über ein Inserat in einer lokalen Zeitung.
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