Miete einbehalten wegen Streitigkeiten

Es kommt nicht selten vor dass Mieter mit dem bezahlen ihrer Wohnung in Rückstand sind was für Vermieter oftmals sehr ärgerlich ist.
Manche Mieter bezahlen dann auch nach 2 Monaten wieder ihre Miete aber trotzdem müssen die Mieter dann damit rechnen dass sie aus der Wohnung raus müssen.
Durch die Nachzahlung können die Mieter einer außerordentlichen Kündigung aus dem Weg gehen aber hat ein Vermieter die Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der Kündigungszeiten ausgesprochen muss der Mieter trotzdem aus der Wohnung raus.
In dem nachfolgenden Fall hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 145/07) entschieden dass der Mieter aus der Wohnung raus muss.

Zwischen Vermieter und Mieter war die Erhöhung der Nebenkosten seitens des Vermieters strittig. Der Mieter zahlt eine lange Zeit immer nur den alten Betrag an Nebenkosten und kam so mit über 3.000 Euro in Rückstand.
So kann es auch passieren dass Mieter, die wegen Mängel einen Teil der Miete über einen längeren Zeitraum zurück behalten aus der Wohnung raus müssen, wenn der Vermieter dann eine ordentliche Kündigung ausspricht.

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