Miete erhöhen – ohne Mietspiegel
Ein Vermieter kann die Miete erhöhen ohne dem Mieter de Mietspiegel vorzulegen. Der Bundesgerichtshof hat sich mit diesem Fall beschäftigt und ein Urteil Az. VIII ZR 11/07 dazu gesprochen.
Fakt ist nun dass der Mieter sich selbst die notwendigen Informationen beschaffen muss um zu entscheiden ob die Mieterhöhung des Vermieters rechtmäßig ist.
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter von seinen Mieter die Zustimmung zu der Erhöhung der Miete verlangt. Die Mieterhöhung hat der Vermieter mit dem aktuellen Mietspiegel begründet, welcher beim örtlichen Mieterschutzverein und in seinem Kundencenter einzusehen war. Der Mieter stimmte der Erhöhung nicht zu. Der Eigentümer eines Mietshauses wollte hier die Miete von rund 370 Euro auf über 400 Euro monatlich erhöhen.
Der Mietspiegel muss vom Vermieter nicht beigefügt werden um eine Erhöhung der Miete ordnungsgemäß zu begründen. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach es dem Mieter durchaus zuzumuten ist einen Mietspiegel, der offen zugänglich ist, sich anzuschauen um zu entscheiden ob ein Vermieter auch alles richtig macht.
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