Mieter darf Hausflur benutzen
Der Hausflur darf von dem Mieter mitbenutzt werden, da Mieter die Gemeinschaftsflächen des Hauses mit gemietet haben.
Dies ist nicht nur meine Meinung sondern dies wurde auch vom BGH bestätigt ( V ZR 46/06)
Selbst ein Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden, allerdings nur wenn dieser keine Behinderung für andere darstellt und ein dauerndes Tragen des Kinderwagens die Treppe hoch und runter nicht zumutbar ist.
Nun sollte aber nicht gedacht werden dass alles im Hausflur abgestellt werden darf, denn zum Beispiel ist das abstellen eines Fahrrades im Hausflur nur gestattet, wenn der Vermieter dazu seine Zustimmung gibt.
Das Fahrrad abstellen im Keller oder es auch mit in die Wohnung nehmen um es gegen Diebstahl zu schützen ist dagegen erlaubt.
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