Mieter haben das Recht den Hausflur zu benutzen
Grundsätzlich haben Mieter einer Wohnung die Gemeinschaftsflächen des Hauses mietgemietet.
Dazu gehört auch der Hausflur und der Vermieter kann nichts dagegen tun, wenn dieser auch genutzt wird.
Dies hat vor einiger Zeit auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil (Az. V ZR 46/06) bestätigt.
Dies ist zum Beispiel wichtig für Eltern, die ihren Kinderwagen genauso dort abstellen können wie einen Rollstuhl. Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Kinderwagen oder Rollstuhl niemand behindert und ein tägliches rauf und runtertragen nicht zumutbar ist.
Auch Werbekataloge, die nicht in den Briefkasten passen, dürfen im Hausflur abgelegt werden allerdings müssen nicht genutzte Kataloge nach einigen Tagen weg sein und es darf keine Sturzgefahr durch die Kataloge sein.
Will man allerdings sein Fahrrad im Hausflur abstellen, benötigt man dazu, die Zustimmung des Vermieters. Gibt der Vermieter keine Zustimmung muss es im Keller deponiert werden oder auch ein mitnehmen in die Wohnung ist möglich.
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