Mieter muss Reparatur mit Vermieter abstimmen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil (Az: VIII ZR 222/06) entschieden, dass Mieter nur in Notfällen selbst entscheiden können dass die Reparatur durchgeführt wird ansonsten muss dies mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Hält sich ein Mieter nicht daran muss er unter Umständen die Reparatur selber bezahlen.
Angesichts diesen Urteils hat auch der Deutsche Mieterbund allen Mietern geraten, den Vermieter immer sofort schriftlich über Mängel in der Wohnung zu informieren.
Der Fall vor dem Bundesgerichtshof handelte von einer Mieterin, die einen Installateur beauftragt hat die Heizung zu reparieren. Sie wollte danach vom Vermieter natürlich die Kosten der Reparatur ersetzt bekommen was dieser verweigerte.
Das Gericht hat klargestellt dass der Mieter den Vermieter grundsätzlich auffordern muss den Mangel zu beseitigen und ihn dabei auch in Verzug setzen außer eben wenn die Reparatur so dringend ist dass kein Aufschub möglich ist.
Die Mieterin hat sich auf eine Klausel im Mietvertrag berufen, allerdings besagte diese nur eine Kontrolle der Heizung keine Reparatur.
Der BGH begründete den Zweck dieser gesetzlichen Regelung mit dem, dass sich ein Vermieter selber vom Schaden überzeugen kann um auch die Art der Beseitigung des Schadens festzulegen. Tut er dass nicht hat er vor Gericht schlechte Karten sich gegen die Forderung eines Mieters durchzusetzen.
Laut Mieterbund ist der Vermieter verpflichtet den Schaden zu beseitigen nachdem er über diesen informiert wurde. Man darf wohl bis zur Reparatur die Miete reduzieren. Reagiert der Vermieter nicht muss der Mieter die Beseitigung der Mängel anmahnen, erst danach dürfte der Mieter die Beseitigung des Mangels selbst in Auftrag geben.

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