Mieter und die Heizkostenabrechnung

Den Ablesetermin zur Ermittlung der Heizkostenabrechnung, sollte der Mieter einhalten.

Verpasst der Mieter 3 mal den Ablesetermin für die Heizung muss er damit rechnen, dass der Vermieter den Verbrauch seiner Heizung schätzt.

Unter Az. 32 C 110/04 hat das Amtsgericht Brandenburg die Schätzung für zulässig erklärt.

Der Vermieter hat dabei die Wahl zu entscheiden ob er nach dem Verbrauch der früheren Jahre rechnet oder vergleichbare andere Wohnungen im Haus als Massstab nimmt.

Der Ablesetermin sollte wenigstens 10 Tage vorher angekündigt werden, entweder persönlich oder öffentlich im Hausflur.

Kann der Mieter den Ablesetermin nicht wahrnehmen sollte er mit der Ablesefirma einen neuen Termin vereinbaren.

Die Ablesekosten trägt der Mieter.

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