Mieter – wenn Schnee liegt
Oft kommt es zu Diskussionen, wer eigentlich Schnee wegräumen muss und wer hat denn überhaupt die Verantwortung.
Wer ist denn zuständig?
Jahr für Jahr streiten sich Mieter und Vermieter wer für das Räumen des Schnees denn überhaupt verantwortlich ist. Der Vermieter verweist auf den Mietvertrag und droht eventuell mit der Abmahnung. Oft haben große Mietshäuser aber verschiedene Mietverträge in den neuen steht die Räumpflicht in den alten dagegen nicht. Wie wird das dann geregelt und wer muss wie oft diese Pflicht übernehmen?
Klausel im Mietvertrag
Ein Mieter ist dazu verpflichtet einem Winterdienst nachzukommen, wenn dies innerhalb des Mietvertrages durch eine Klausel festgelegt wurde oder es eine geltende Hausordnung gibt, auf die im Mietvertrag hingewiesen wird. Wenn es keine Regelung zur Räumpflicht gibt, so muss sich der Vermieter darum kümmern.
Unterschiedliche Mietverträge im gleichen Haus
Gibt es nun unterschiedliche Mietverträge in einem Mietshaus, einmal mit Winterdienst und einmal ohne Winterdienst, wird es schwierig. Mieter, die keine Klausel im Mietvertrag stehen haben, müssen auch keine Räumdienste übernehmen, jedoch müssen die anderen Mieter dies dann auch nicht leisten. Dann ist wiederum der Vermieter zuständig, denn der Vermieter hat grundsätzlich keine Möglichkeit die Unterzeichnung der Klausel von den Mietern noch nachzuverlangen. Auch wenn eine Wohnung leer steht ist der Vermieter dafür verantwortlich.
- Ihre Meinung