Mieterhöhung wegen Grundsteuer – Urteil des Bundesfinanzhofes

Als ob nicht alles schon teuer genug wäre! Jetzt greift der Staat erneut zu. Gezwungenermaßen allerdings. Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes müssen die Kommunen die Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer neu organisieren. Da dies für Immobilienbesitzer höhere Ausgaben bedeutet, werden zwangsläufig auch die Mietkosten steigen. Denn die Abgabe wird in aller Regel an die Mieter weitergegeben.

Teure Vorschläge
Derzeit errechnet sich die Grundsteuer noch durch den so genannten Einheitswert. Damit wird der Errechnung dieser Immobilienabgabe der Wert des zu besteuernden Grundstücks bzw. des Gebäudes zu Grunde gelegt. Je wertvoller das Eigentum, desto höher die Kosten. Logisch und irgendwie auch sozial verständlich. Nun aber hat der Bundesfinanzhof genau diesen Einheitswert für unzulässig erklärt. Schon seit dem Jahr 2007 sei diese Berechnungsform veraltet und müsse deshalb reformiert werden. Wie diese Reform aussehen soll, scheint noch nicht ganz klar. Doch erste Vorschläge zeigen, dass für Wohneigentum teure Zeiten anstehen. So wollen die üblichen Bundesland-Verdächtigen wie Baden-Württemberg oder Bayern zukünftig die Größe des Immobilienbesitzes besteuern.

Jetzt soll die Größe zählen
Die Höhe der Grundsteuer soll sich allerdings auch nach der Art der Nutzung richten. So soll es mit zwei Cent pro Quadratmeter günstiger sein, ein unbebautes Gelände sein Eigen zu nennen, als ein Häuschen drauf zu stellen. Denn dann soll sich die Abgabe schon auf 20 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Ganz schlecht sieht es aus, wenn sie Geschäftsräume bauen. Dann müssen Eigentümer mit an die 40 Cent pro Quadratmeter rechnen. Damit könnten die Kommunen ihre leeren Kassen natürlich ganz schön auffüllen. Bis zu einer Milliarde Euro zusätzlich soll die Reform auf die Konten bringen. Und wer zahlt? Außer dem Wohnungsbesitzer, der mit deutlich gestiegenen Kosten klarkommen muss, natürlich auch der kleine Mieter. Denn die Grundsteuer wird üblicher- und rechtlicherweise auf die Mietkosten umgelegt.

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