Mietvertrag mit falscher Angabe über die Quadratmeter
Eine neue Wohnung wird gesucht und gefunden, der neue Mieter freut sich und denkt auch in der Regel nicht darüber nach ob die Angabe der Quadratmeter im Mietvertrag richtig ist.
Wird dies später dann doch vom Mieter bemerkt und ist die Wohnung um mehr als 10 Prozent kleiner als es im Mietvertrag unterschrieben wurde, kann der Mieter die Miete kürzen.
Selbst wenn im Mietvertrag die Quadratmeter Zahl mit circa angegeben ist.
Der Mieter kann dann seine Miete auch um 10 Prozent mindern, wenn die Quadratmeter um 10 Prozent zu hoch angesetzt sind, ebenso bei den Nebenkosten.
Wenn der Mieter seine genaue Größe der Wohnung nachmessen will, sollte er beachten, dass in der Regel Trockenraum, Dachboden, Garage und Waschküche nicht dazu zählen.
Balkone oder Terrassen werden dabei meist zu ¼ mitgerechnet.
Bei Dachwohnungen ist die Fläche unter Schrägen, die 1 bis 2 Meter hoch sind, nur zur Hälfte anzurechnen. Unter 1 Meter bei Schrägen zählt die Fläche nicht zu der Größe der Wohnung.
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