Mietwohnung Haltung Schildkröte oder Hamster erlaubt
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein für Mieter günstiges Urteil (Az: VIII 340/06 vom 14.11.2007) über die Haltung von Kleintieren in Mietwohnungen entschieden.
Demnach dürfen Kleintiere ohne Erlaubnis vom Vermieter in einer Mietwohnung gehalten werden. Unter Kleintiere sind Hamster oder zum Beispiel Schildkröten zu verstehen.
Die Begründung der Karlsruher Richter ging in die Richtung, das diese Tiere in geschlossenen Käfigen gehalten werden und dadurch keine anderen Hausbewohner stören.
Damit ist die Klausel in Mietverträgen hinfällig, nach der nur Zierfische und Ziervögel in der Mietwohnung gehalten werden dürfen und alle anderen Kleintier nicht, dies sahen die Richter als eine unangemessene Benachteiligung für Mieter.
Allerdings ging es im Prozess eigentlich um die Haltung von 2 Katzen und da ist noch keine Entscheidung gefallen. Der Mieter wollte 2 Britische Kurzhaar Katzen in seiner Mietwohnung halten aber bekam von seinem Vermieter keine Erlaubnis dafür.
Die Klage vor dem Landgericht Krefeld verlor der Mieter allerdings ging er in Revision und war dort erfolgreich. Ob der Mieter die beiden Katzen nun halten darf wird erst noch entschieden, denn die Richter wiesen den Fall an das Landgericht zurück, die nun genauer als vorher die Interessen von Mieter und Vermieter über die Haltung von Katzen gegeneinander abwägen muss.
Aber für die Haltung anderer Kleintiere benötigt der Mieter nun keine Erlaubnis mehr egal was im Mietvertrag steht.
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