Mietwohnung Schimmel
Es kommt öfters mal vor dass sich in einer Wohnung Schimmel bildet was sehr unangenehm ist und auch Krankheiten hervorrufen kann.
Sind noch Kinder in der Wohnung wird man schnell unruhig und denkt auch oft an eine Kündigung der Mietwohnung, dies sollte aber nicht voreilig geschehen.
Mieter müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 182/06) dem Vermieter die Möglichkeit geben den Schimmel beseitigen zu lassen. Dafür muss dem Vermieter auch ein angemessener Zeitraum gewährt werden.
Auf die Möglichkeit dem Vermieter zu gewähren, den schimmel zu beseitigen, kann seitens des Mieters nur verzichtet werden, wenn klar ist, dass der Schaden nicht behoben werden kann und es somit nutzlos wäre einen angemessenen Zeitraum dem Vermieter zu gewähren.
Deshalb sollten Mieter erstmal den Weg zum Vermieter machen und versuchen, dass dieser den Schimmel auf gütliche Weise entfernen lässt, denn dadurch krank werden möchte sicherlich niemand.
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