Modernisierung muss der Mieter zulassen
Modernisierungen in seiner Wohnung muss ein Mieter zulassen. Mit der Begründung dass ein Mieter kein Recht hat, dem Vermieter den Zugang zu seiner Wohnung zu verweigern, hat sich ein Vermieter das Recht vor Gericht erstritten und so Zugang zur Wohnung des Mieters bekommen.
Ein Mieter muss Maßnahmen, die der Modernisierung seiner Wohnung dienen dulden. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil.
Daher muss der Mieter dem Vermieter nach dem Richterspruch auch Zugang zu seiner Wohnung gewähren, da sich der technische Fortschritt sich nicht aufhalten lässt.
Im vorliegenden Fall gab das Amtsgericht in seinem Urteil, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „NJW-Spezial“, dem Vermieter recht.
Der Vermieter wollte in der Wohnung des Mieters einen Funkheizkostenverteiler installieren lassen, was der Mieter verweigerte.
Zumal der Funkheizkostenverteiler auch Vorteile für den Mieter gebracht hätte, da zur Ablesung der Heizkosten die Anwesenheit des Mieters nicht mehr notwendig gewesen wäre.
Urteil des Amtsgerichts (Az.: 33 C 2742/05)
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