Nebenkosten Abrechnung Hausmeister für Mieter

Immobilie Geld Wert

Die Nebenkosten Abrechnung für Mieter sind inzwischen fast wie eine zweite Miete, deshalb sollte man sich auch die Nebenkosten Abrechnung immer genau ansehen ob der Vermieter auch nur die Kosten auf den Mieter umlegt, die er darf.

Die Hausmeister Kosten sind für viele so gut wie nicht überprüfbar gewesen und über diese Kosten wurde auch nicht selten gestritten, nun hat der Bundesgerichtshof am 20.02.2008 Az. VIII ZR 27/07 sich damit befasst.

Nach diesem Urteil dürfen Vermieter auf der Nebenkosten Abrechnung keinen pauschalen Betrag für Hausmeistertätigkeiten erheben. Es muss detailliert aufgeschlüsselt werden, welche Arbeiten vom Hausmeister erledigt wurden und nicht jede Tätigkeit des Hausmeisters darf dabei dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Nach dem Bundesgerichtshof sind arbeiten des Hausmeisters für die Instandsetzung, Instandhaltung und die Verwaltung des Wohnhauses nicht umlagefähig.

Der Mieter muss in der Nebenkosten Abrechnung genau nachvollziehen können, für welche Aufgaben des Hausmeisters er bezahlen soll. Nach dem Bundesgerichtshof ist ein pauschaler Abzug nicht zulässig.
Der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelte Fall gewann der Mieter, der sich gegen eine Nebenkosten Abrechnung gewehrt hatte. In dieser Abrechnung wurden 10 Prozent der Hausmeisterkosten als nicht umlagefähig pauschal abgezogen.
Die Richter sahen dies als nicht ausreichend und sehen den tatsächlichen Aufwand des Hausmeisters für die jeweiligen Arbeiten als entscheidend an. Selbst eine Beschreibung der Aufgaben im Hausmeistervertrag sind lediglich ein Indiz und der Vermieter muss im Streitfall vor Gericht den Umfang der umlagefähigen Arbeiten nachweisen.

Der Mieterbund begrüßte das Urteil aus Karlsruhe und sieht nun endlich Klarheit über dieses Streitthema. Kleine Reparaturen oder Wohnungsbesichtigungen sind beispielsweise keine umlagefähigen arbeiten des Hausmeisters.

5 Kommentare
  1. und? welche Arbeiten darf der Hausmeister ausüben, damit diese abrechenbar sind.

    niesar02.08.10 09:02 | # |

  2. Hausreinigung, Treppenreinigung, das Reinigen der Fenster, Grünflächenpflege, Winterdienst. Das war’s dann aber auch schon. Verwaltungsaufwand, Reparaturen, Materialkosten, Anschaffungskosten von Arbeitsgeäten sind nicht umlegbar.

    Auskunft09.03.11 09:23 | # |

  3. wie ist es mit fahrtkosten und entsorgungskosten für rasenabfällen o. ä. ?
    ich habe bei meiner hausverwaltung die aufgeschlüsselten rechnungen der hausmeisterfirma gefordert und soll nun die kopien und versandkosten zahlen. ist das rechtens wenn es mir doch zusteht?

    din12.05.11 09:14 | # |

  4. die mieter sollten doch froh sein wenn jemand da ist der sich auch im sinne des mieters darum kümmert das alles in ordnung ist. der hausmeister kümmert sich fast um alles und steht auch meistens im freundschaftlichen kontakt mit den mietern . ich selber bin nebenberuflich hausmeister und helfe den mietern sehr. ich mache alles für die kinder und deren sicherheit unentgeldlich. es ist doch im interesse jeden mieters das auch für suaberkeit ruhe und ordnung gesorgt wird. gerade in großen mehrfamilienhäusern ist es wichtig für das zusammenleben das jemand die rechte und auch pflichten kontroliert. der hausmeister wird leider immer als der böse angesehen obwohl er es nicht ist. ohne den hausmeister würden manche häuser unbewohnbar sein. der hausmeister ist der polizist im haus. er sollte immer dein freund und helfer sein , natürlich muss er dich genauso in die schranken weisen wenn etwas falsch läuft ;)

    uwe11.08.11 10:54 | # |

  5. Hallo,
    also für unseren Hausmeister, welcher wöchentlich die Mülltonnen bereit stellt, einmal im Monat ca. 500qm Wiese mäht (Traktor)und sporadisch Papier einsammelt, nimmt die Hausverwaltung ca. 37000,- € für 10 Eingänge, 22200,-€ für 3 Eingänge,wieder 25000,-€ für 4 Eingänge als Berechnungsbasis in den Nebenkosten ! Alles ein Objekt. Dazu noch eine Tiefgarage mit 90 Stellplätzen, welche aber 4400,-€ extra Hausmeisterkosten verschlingt !
    Macht für eine 50 qm-wohnung 490,-€ im Jahr.
    Wie gesagt,es handelt sich um immer das gleiche Wohnviertel und die gleiche Hausverwaltung ! Stingt mir mächtig nach mehrfach Abzocke, oder seh ich das falsch ?
    Auch reagiert die Hausverwaltung sehr agressiv wenn man Auskunft haben möchte !

    Was meint ihr dazu ?

    Thomas Hummel23.09.11 17:22 | # |

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