Nebenkosten Abrechnung nach Wohnfläche

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil ( VIII ZR 261/06 ) entschieden, dass die jährliche Nebenkosten Abrechnung richtig ist, wenn die Aufteilung der Kosten nach Wohnfläche nach den Angaben im Mietvertrag geht.
Der Bundesgerichtshof In Karlsruhe sieht selbst wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben keinen Grund die Betriebskostenabrechnung anzuzweifeln, wenn die Abweichung der Wohnfläche nicht mehr als 10 Prozent beträgt.
Diese 10 Prozent Grenze hat der Bundesgerichtshof schon öfters angewandt, wenn es beispielsweise um die zulässige Miethöhe geht oder um eine Mietminderung.
Der Deutsche Mieterbund allerdings forderte den Bundesgerichtshof auf, diese Entscheidung möglichst bald zu revidieren.
Bei den heutigen Nebenkosten für eine Wohnung kann eine Abweichung von 10 Prozent an der Wohnfläche zum Nachteil des Mieters schon einiges an Geld kosten.
Aber so wie der BGH in Karlsruhe entschieden hat ist da momentan nichts zu machen und die Mieter müssen dann wohl oder übel die nicht gerechtfertigten Mehrkosten bezahlen.

  • Name und Email sind nötig. E-mail wird nicht veröffentlicht