Renovierung Mieter kann Geld zurück bekommen
Sollten Mieter ihrem ehemaligen Vermieter anteilig Kosten für die Renovierung bezahlt haben, ist es ab 2004 möglich auch nach Jahren noch das Geld zurückzuverlangen.
Wer ab 2004 aus seiner Wohnung zur Miete ausgezogen ist und an den Vermieter anteilig Renovierungskosten bezahlt hat, kann diese vom Vermieter zurückfordern.
Dabei geht es um die so genannten Abgeltungsklausel, die den Mieter verpflichten sich an den Kosten der Renovierung zu beteiligen, wenn er vor dem Ablauf der Fristen für die Renovierung ausziehen will.
Meist wird dies ja dann an der Kaution abgezogen, aber nach dem Urteil des BGH (VIII ZR 52/06) kann der Mieter das Geld zurück fordern, wenn die Abgeltungsklausel zum Beispiel anhand fester Fristen im vorformulierten Mietvertrag festgelegt wurde ohne überhaupt auf die Fristen zur Renovierung hinzuweisen.
Allerdings wird es schwer für Mieter, welche nichts bezahlt haben sondern die Wohnung renoviert haben. Diese müssten dann die Wertsteigerung der renovierten Wohnung belegen, was ziemlich schwer ist.
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