Selbständige Büro in der Mietwohnung

Durch die große Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren haben sich viele Menschen in Deutschland selbständig gemacht, ob dies nun eine Ich AG war oder eine andere Selbständigkeit ist dabei egal.
Es geht dabei um den neuen Arbeitsplatz des Selbständigen, denn ist dieser in der eigenen Mietwohnung, muss der Mieter in der Regel die Zustimmung des Vermieters einholen.
Dies kommt daher, dass viele Mietverträge ausdrücklich die gewerbliche Nutzung der Räume in der Mietwohnung untersagen, allerdings darf der Vermieter nun nicht grundsätzlich alle beruflichen Arbeiten im eigenen Heim verbieten.
Das Landgericht Hamburg (Urteil Az. 311 S 203/91) und auch das Landgericht in Frankfurt ( Urteil Az. 2/17 S 42/95 ) urteilten für die Selbständigen, wenn diese Arbeiten keine Nachbarn stören und die Wohnung nicht beschädigt wird durch die Arbeit des Selbständigen.
Beinhaltet die Tätigkeit des Neu Unternehmers auch den Besuch von Kunden, die unter Umständen die Parkplätze vor dem Haus belegen und auch dass fremde sich im Treppenhaus regelmäßig aufhalten, könnte dies die Nachbarn stören und der Vermieter könnte die Nutzung der Mietwohnung als Büro untersagen.
Selbst wenn der Vermieter dem Selbständigen die gewerbliche Nutzung genehmigt hat, darf der Mieter nicht automatisch ein Firmenschild am Haus des Vermieters anbringen, dafür braucht man wieder die Zustimmung des Vermieters.

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