Spekulationsfrist 10 Jahre bei Immobilien soll bleiben
Gute Nachricht für alle Immobilienbesitzer, denn bei der Steuerreform 2008 soll die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Immobilien bestehen bleiben.
Wird das selbst genutzte Haus oder die Wohnung vor der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft, soll auch zukünftig der Wertzuwachs nicht versteuert werden müssen.
Bei der Steuerreform 2008 sollten ja zuerst alle Veräußerungsgewinne versteuert werden aber nun werden die Immobilien außen vor gelassen.
Wer mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren verkauft wird als gewerblich eingestuft und muss seine Gewinne versteuern.
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