Steuer sparen bei Umzug privat oder beruflich


Das Finanzamt erkennt einige Ausgaben an, auch wenn es sich nur um einen privaten Umzug handelt.

Seit Anfang 2006 zählen beim Finanzamt Ausgaben für private Umzüge. Arbeiten von Malern und anderen Handwerkern sowie Ausgaben für die Spedition gelten als haushaltsnahe Dienstleistung.
Es kann jeder dafür maximal 3.000 Euro Lohnkosten pro Jahr steuerlich geltend machen.

Davon werden 20 Prozent maximal 600,– Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Allerdings ist Vorraussetzung dafür eine Rechnung, die Lohnkosten und Materialkosten getrennt aufführt , und der Zahlungsbeleg.
Bei einem Umzug, der beruflich bedingt ist, sind die Ausgaben Werbungskosten.
Klar ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer für seine neue Arbeit den Ort wechselt. Aber auch wenn sich der Weg zur Arbeit um eine Stunde oder mehr verkürzt, können fast alle Kosten für Wohnungssuche und Umzug abgesetzt werden.
Ebenso kann fast alles abgesetzt werden, wenn durch den Umzug eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung beendet wird.

Quelle: Finanztest Ausgabe Nr. 9 September 2006

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