Überhöhte Betriebskosten – Mieter muss nicht zahlen
Die häufigsten Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter sind die Betriebskosten. Auch die Mietvereine beraten am häufigsten zu Problemen, wenn der Mieter überhöhte Betriebskosten vermutet in seiner Abrechnung.
Was darf man als Vermieter umlegen auf den Mieter
Bei den Problemen zwischen Mieter und Vermieter geht es oft darum, welche Ausgaben ein Vermieter überhaupt auf seinen Mieter umlegen darf und es geht auch darum ob der Vermieter auch überhöhte Kosten umlegen darf. In der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe Juli 2010) wurde dazu ein Beispiel genannt. Ein Vermieter in Köln hat seinem Mieter hohe Kosten für die Gebäudereinigung in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Die Ausgaben in diesem Beispiel haben einem Betrag von 36 Cent pro Quadratmeter entsprochen, im Kölner Durchschnitt kostet dies nur 23 Cent pro Quadratmeter. Die Kölner Richter haben in diesem Fall für den Mieter entschieden (Az. 203 C 74/08) der die Nachforderung des Mieters nicht bezahlen musste.
Internetadressen zum nachlesen
Nur die meisten Mieter haben überhaupt keine Ahnung was überhaupt auf sie umgelegt werden darf und es weiß auch kaum einer wenn die Betriebskosten überhöht sind. Hier deshalb zwei Internetadressen, wo man sich ein wenig einlesen kann. Die erste ist test.de, wo man nachlesen kann welche Kosten der Vermieter überhaupt auf den Mieter umlegen darf und das zweite ist beim Mieterbund der Betriebskostenspiegel, der aufzeigt ob man nicht zu viel bezahlt.
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