Vermieter Abrechnung Heizkosten an Mieter

Die Nebenkosten bei einer Mietwohnung sind jetzt schon ziemlich hoch und man liest teilweise heute schon von der 2. Miete bei den Nebenkosten und schätzt dass es bald 40 Prozent der Miete ausmacht. Angesichts des andauernd steigenden Ölpreis sicherlich keine Utopie.
Unsicherheit besteht oftmals bei dem was der Vermieter seinem Mieter berechnen darf dazu gab es vor kurzem einen Artikel in der Welt, nach dem Mieter eben nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Öl, Gas oder Fernwärme mit bezahlen müssen sondern auch so bezeichnete Heizungsnebenkosten, wie beispielsweise die Wartung der Heizung, Betriebsstrom und auch Kosten für Wärmedienst Firmen.
Der Vermieter darf allerdings nur die Brennstoffkosten dem Mieter berechnen, die das abgelaufene Jahr betreffen.
Bei den Wasserkosten wird in der Welt berichtet, dass neben dem reinen Wassergeld auch beispielsweise Kosten einer Wasseruhr sowie der regelmäßigen Eichkosten und auch Kosten der Aufteilung und Berechnung dazu gehören.
Die Kosten für den Hausmeister müssen von allen bezahlt werden, wenn es um bestimmte Aufgaben geht, wie Hausreinigung, Treppenreinigung und Straßenreinigung sowie Gartenpflege oder eines eventuell vorhandenen Fahrstuhls. Der Vermieter muss aber die Kosten für Reparatur oder auch Verwaltungsarbeiten des Hausmeisters selbst tragen.
Bei den Hausversicherungen besteht auch immer Unsicherheit welche der Versicherungen auf die Mieter aufgeteilt werden dürfen. Die Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und auch gegen Elementarschäden können auf die Mieter aufgeteilt werden genauso wie eine Glasversicherung und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Kosten für eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters sind keine Betriebskosten und müssen vom Vermieter selbst getragen werden.

Quelle: welt.de

  • Name und Email sind nötig. E-mail wird nicht veröffentlicht