Vermieter Nebenkostenabrechnung rechtzeitig dem Mieter zusenden

Der Vermieter ist für die rechtzeitige Zustellung der Nebenkostenabrechnung verantwortlich und kann sich bei verspäteter Zustellung nicht mehr rausreden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof AZ. VIII ZR 107/08 muss die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums, vom Vermieter dem Mieter ausgehändigt werden.

Kommt die Nebenkostenabrechnung zu spät beim Mieter an, bleibt der Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen. Die Ausrede dass die Post zu spät zugestellt hat funktioniert dann nicht mehr, außer bei einer Ausnahmesituation wie zum Beispiel wenn die Post streikt.

In einem aktuellen Fall fordert der klagende Mieter nach seinem Auszug die Auszahlung eines Nebenkostens Guthaben vom Vermieter. Der Mieter wollte rund 355 Euro vom Vermieter aber der Vermieter verwies auf eine unbezahlte Nebenkostenabrechnung des Vorjahres. Vor Gericht hat der Mieter dann behauptet diese Abrechnung nie bekommen zu haben.
Allerdings hat der Vermieter klar gemacht dass die umstrittene Nebenkostenabrechnung rechtzeitig per Post an die 16 Mieter seines Wohnhauses verschickt wurden. Von den 16 hätten 15 Mieter die Nebenkostenabrechnung anstandslos bezahlt.

Nach dem Urteil des BGH können nun Vermieter ihre Konsequenzen ziehen und die Nebenkostenabrechnungen fristgerecht über Einschreiben mit Rückschein an die Mieter schicken und dann die Kosten dieses Einschreibens dem Mieter in Rechnung stellen.

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