Wegfall der Eigenheimzulage zum 01.01.2006

Die Koalition bringt den Wegfall der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 voraussichtlich am Montag oder Dienstag auf den Weg.

Die Eigenheimzulage wird ab 2006 gestrichen

Für alle die eine Wohnung bzw. Haus kaufen wollen, müssen sich beeilen um noch in den Genus der Eigenheimzulage zu kommen.

Wer sich ernsthaft mit der Anschaffung von Eigentum beschäftigt, sollte nun nicht blindlings kaufen, nur der Wegfall der Eigenheimzulage sollte berücksichtigt werden.

Wird der notarielle Kaufvertrag noch vor dem 01.01.2006 gemacht, besteht noch Anspruch auf die Eigenheimzulage.

Bei Bauherren zählt der Beginn der Herstellung als maßgeblicher Termin.

Ist das Objekt baugenehmigungsfrei und müssen nur Bauunterlagen eingereicht werden, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Wichtig ist der Bezugstermin, also wann die Wohnung bezogen wird.

Erst ab diesem Zeitpunkt hat man den Anspruch auf Eigenheimzulage, wird das Objekt erst im Jahr 2006 bezogen verschenken sie ein Jahr der Förderung.

Es gibt noch andere Voraussetzungen, die für die Eigenheimzulage nötig sind:

Für das steuerlich begünstigte Objekt muss Geld bezahlt werden, also keine Schenkung oder Erbschaft.

Die Einkommensgrenzen bzw. die Summe der positiven Einkünfte (Positive Einkünfte = Brutto minus Werbungskosten) des Antragstellers
im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und im Vorjahr zusammengerechnet darf den Betrag von 70.000 Euro bei Ledigen und 140.000 Euro bei Verheirateten nicht überschritten haben.

Je Kind werden diese Grenzen um 30.000 Euro erhöht.

Der Fördersatz für einen Hauskauf oder Wohnungskauf, egal ob Alt-oder-Neubau, beträgt 1.250 Euro pro Jahr und wird um 800 Euro je Kind erhöht.

Die Förderdauer beträgt 8 Jahre. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit maximal 22.800

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