Wohngebäudeversicherung – Kontrolle ob die Heizung funktioniert

Wenn ein Hauseigentümer in Urlaub geht muss er nicht alle 2 oder 3 Tage jemand ins Haus schicken, der die Heizung kontrolliert und nachschaut ob diese auch noch richtig funktioniert.

Wohngebäudeversicherung muss den Frostschaden übernehmen

Das hat im letzten Jahr der Bundesgerichtshof ( Az. IV ZR 233/06 ) entschieden. In dem Fall hat die Wohngebäudeversicherung die gesamten Kosten für einen Frostschaden übernehmen müssen. Die Wohngebäudeversicherung hatte zuvor die Kostenübernahme verweigert mit der Begründung der Eigentümer hat mehr als 11 Tage nicht kontrolliert oder kontrollieren lassen ob die Heizung funktioniert und dies trotz der Kälte von bis zu minus 14 Grad.

Vom Einzelfall abhängig

Der Bundesgerichtshof sieht es vom Einzelfall abhängig, wie oft ein Eigentümer die Heizungsanlage kontrollieren muss. Dies hängt davon ab, wie alt die Heizung ist und auch wie störanfällig sie ist.

Bei dem Urteil hat das Gericht klargestellt, wenn die Heizung sonst normal immer läuft ist eine Kontrolle von höchstens 1 mal die Woche völlig ausreichend. Wenn die Heizung allerdings schon vorher öfters ausfällt, ist es notwendig auch mal öfters nachzuschauen.

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