Wohnung gekündigt muss ich dann die Wohnung renovieren
Es gibt oft Streit, wegen der Renovierung einer gekündigten Wohnung. Grundsätzlich müssen Mieter Schönheitsreparaturen nur ausführen, wenn es auch im Mietvertrag steht.
3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen und 5 Jahre für Wohn und Schlafräume, Dielen, Flure und Toiletten hält der Bundesgerichtshof im allgemeinen für angemessen.
Viele Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind allerdings unwirksam, weil dem Mieter zu starre Fristen vorschreiben. Ein Vermieter darf nicht vorschreiben nach 3 Jahren die Küche zu renovieren. Denn wenn es die Küche noch nicht nötig hat, renoviert werden zu müssen, muss der Mieter auch später renovieren dürfen.
Hat ein Mieter trotz Verpflichtung, nicht oder nicht fachgerecht die Wohnung renoviert, hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Kosten, die ein Fachbetrieb für die Arbeiten verlangen würde.
Da es , wegen der Klauseln in Mietverträgen, mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs gibt, ist es für den Laien schwierig zu beurteilen ob die Formulierung in seinem Mietvertrag wirksam ist oder nicht.
Deshalb ist es ratsam sich an den örtlichen Mieterverein zu wenden.
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