Wohnung hat weniger qm als in Anzeige

Wer eine Wohnung sucht hat bestimmte Vorstellungen, das geht über die Größe in qm bis zu der Anzahl der Zimmer aber auch die Lage ist bei vielen sehr wichtig. Nun schaut man im Internet oder in der lokalen Zeitung nach passenden Wohnungen, doch was kann man eigentlich tun, wenn man feststellt dass die Wohnung weniger qm hat als in der Anzeige angegeben?

Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof hat auch in so einem Fall ein Urteil (Az. VIII ZR 256/09) gesprochen. Wenn eine Wohnung um mindestens 10 Prozent kleiner ist als in der Anzeige stand, dann darf der Mieter die Miete entsprechend kürzen und er darf dazu noch nachträglich zu viel bezahltes Geld zurückfordern.

Folgender Fall wurde verhandelt
In diesem Fall vor dem Bundesgerichtshof hat ein Vermieter ein Formular benutzt, bei dem es keine freie Fläche gab für die Angabe der Wohnfläche. In der Anzeige hat der Vermieter die Wohnung mit ca. 76 qm angeboten. Zudem hat er der Mieterin vor dem unterzeichnen des Mietvertrages einen Grundriss der Wohnfläche gegeben, mit detaillierten Angaben zur Wohnfläche. Es hat sich dann einige Zeit später herausgestellt dass die Wohnung keine 76 qm groß war sondern nur etwa 53 qm. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben Grundriss und die Anzeige als verbindliche Vereinbarung zur Wohnfläche gewertet, deshalb auch der Rat an alle Mieter, diese beiden Dokumente aufzuheben. Damit wurde Vermietern, die absichtlich keine Wohnfläche in den Mietvertrag schreiben, deutliche Grenzen gesetzt.

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