Wohnung mieten – Fragebogen ausfüllen

Man sucht eine hübsche Wohnung und bevor man den Mietvertrag bekommt, will der Vermieter noch einiges wissen und der Mieter hat den Fragebogen vor sich.

In der Welt gab es einen Bericht über die Beantwortung dieses Fragebogens, vor allen Dingen interessantes dazu was man wahrheitsgemäß beantworten muss und wo man sogar ein wenig schwindeln kann.

Auf den Fragebögen steht zwar oftmals der Satz dass der Vermieter bei unwahren Angaben den Mietvertrag fristlos kündigen kann, doch dies ist bei weitem nicht so.

Nur bei den Fragen bei der es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht müssen richtig beantwortet werden.

Beantwortet man die Frage nach dem Nettoeinkommen falsch, also beispielsweise werden 3.000 Euro angeben aber man verdient nur 1.500 Euro, riskiert man nur eine fristlose Kündigung wenn die Wohnungsmiete so hoch ist, dass diese mit dem Nettoeinkommen von 1.500 Euro nicht zu bezahlen ist. In diesem Fall zum Beispiel 800 Euro monatlich.

Auskunft über eventuelle Vorstrafen müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn diese in irgendeiner Form mit einem der früheren Mietverhältnisse zu tun hatte, wer wegen Körperverletzung eine Vorstrafe hat kann dies verschweigen.
Ebenso kann man einen Kinderwunsch verschweigen und auch die Frage nach einer Schwangerschaft muss nicht unbedingt richtig beantwortet werden.
Allerdings wird in dem Artikel geraten, die Fragen alle zu beantworten. Werden Fragen offen gelassen, kann man ziemlich sicher sein, dass man diese Wohnung nicht bekommt.

http://www.welt.de/finanzen/article1915268/So_duerfen_Sie_Ihren_Vermieter_anluegen.html

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