Wohnung nicht frei – Vermieter Schadenersatz

Ein Vermieter muss Schadenersatz zahlen, wenn eine frisch vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom vormaligen Vermieter leer geräumt wird und dem neuen Mieter dadurch Kosten entstehen.

Schadenersatz 500 Euro

So ein Urteil des Amtsgerichts in Frankfurt ( Az. 33 C 457/09 ) das einem Mieter wegen solch einem Fall Schadenersatz von 500 Euro zugesprochen hat. Der Mieter hatte sich an ein Maklerbüro gewandt um eine Wohnung in Frankfurt zu finden, für die Vermittlung wurde auch Courtage bezahlt an den Makler.

Verzicht auf die Wohnung

Nach dem der Mietvertrag vom Mieter unterzeichnet wurde hat sich herausgestellt dass der Vormieter nicht rechtzeitig und wie geplant die Wohnung leer räumen werde. Daraufhin hat der Mieter auf die Wohnung verzichtet und hat vom Eigentümer des Hauses Schadenersatz verlangt.

Der Vermieter war aber der Ansicht dass nur der vormalige Mieter den Schadenersatz zu bezahlen habe, da ja auch dieser für den ganzen Ärger verantwortlich war. Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt ist aber nur der Vermieter Vertragspartner des Mieters gewesen und deshalb auch zum Schadensersatz verpflichtet.

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