Wohnungseigentumsgesetz 1. Juli 2007
Eine der wichtigsten Änderungen, welches dass Wohnungseigentumsgesetz am 1. Juli 2007 mit sich bringt, ist dass nicht mehr alle zustimmen müssen sondern nur die Mehrheit.
Bei großen Anlagen ist es manchmal unmöglich alle zu erreichen aber auch Menschen die grundsätzlich dagegen sind, haben so keine Möglichkeit mehr einen Beschluss der Mehrheit zu verhindern.
Eine Modernisierung kann dann mit einer ¾ Mehrheit beschlossen werden.
Über die Modernisierung hinausgehende bauliche Veränderungen müssen aber weiterhin einstimmig sein.
Eine weitere Veränderung ist die Haftungsbegrenzung des einzelnen, denn dann ist es nicht mehr möglich für Handwerker einen der Eigentümer auf Zahlung verklagen.
Das neue Wohneigentumsgesetz bringt auch für die Wohneigentümergemeinschaft bei einer Zwangsversteigerung einen Vorteil.
Die Hausgeldforderung der Wohneigentümergemeinschaft steht mit diesem Gesetz dann noch vor den Forderungen der Banken, welche im Grundbuch sind.
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