Zuschuss Solarkollektoren, Holzpellekessel und anderes für Hauseigentümer
Seit Mitte März 2007 können Hauseigentümer Zuschüsse für Solarkollektoren Anlagen beantragen.
Solarkollektoren zur Heizung und der Warmwasseraufbereitung kann ein Zuschuss von 70 Euro pro qm Kollektorfläche beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.
Bei Anlagen, welche nur zur Wassererwärmung dienen gibt es pro Quadratmeter nur 40,– Euro.
Auch Holzpellekessel und Pelletöfen werden gefördert mit 24,– Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung, mindestens 1000 Euro.
Hauseigentümer können den Antrag in der Regel nach der Installation der Anlage stellen.
Ebenso werden Hackschnitzelkessel gefördert mit 500,– Euro je Anlage.
Bei Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung beträgt die Förderung 750,– Euro je Anlage.
Wurde im Jahr 2006 ein Antrag auf Förderung gestellt und abgelehnt wegen fehlender Haushaltsmittel, kann dieser nun erneut gestellt werden.
Nachlesen können sie das ganze hier.
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